Reise- und Geschäftsbedingungen
Folgende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteile des Vertrages
zwischen dem Kunden und Unison Travel GmbH, als Reiseveranstalter.
Anmeldung
Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen
oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen dem Kunden und Unison Travel GmbH ein Vertrag zustande.
Bei Buchung wird automatisch eine Anzahlung fällig. Diese beträgt
30% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages, mindestens jedoch Fr.
400.00 pro Dossier. Den Restbetrag erwarten wir spätestens
4 Wochen vor Reiseantritt. Bei Buchungen innert dieser Frist wird
der ganze Betrag sofort fällig. Nach erfolgter Zahlung erhalten
Sie Ihre Dokumente ca. 7 Tage vor Abreise.
Rücktritt / Änderungen
Bei Annullation / Änderung von Buchung, Teilnehmern, Reisedatum,
Unterkunft etc. bis 30 Tage vor Abreise werden zur Deckung von Arbeitsaufwand
und Spesen mindestens Fr. 80.00 pro Person belastet. Erfolgen Rücktritt
/ Änderung innert 30 Tagen vor Leistungsbeginn, so wird neben
obiger Gebühr wie folgt belastet:
- 30-22 Tage vor Abreise: 20%
- 21-15 Tage vor Abreise: 35%
- 14-08 Tage vor Abreise: 80%
- 07-00 Tage vor Abreise: 100%
Reservationen / Flugtickets zu Spezialpreisen sind nur bedingt
umbuch- oder annullierbar. Es entstehen in jedem Fall Kosten. Bricht
ein Kunde die Reise vorzeitig ab, kann eine Rückerstattung
nur für die der Unsion Travel GmbH
noch nicht belasteten Leistungen erfolgen.
Kinderermässigungen
Reduktionen gewähren wir nur, wenn dies ausdrücklich erwähnt
wird:
Reduktionen bei Flügen:
2-12 Jahre 33-50%
0 - 2 Jahre 90% : kein Sitzplatz oder Freigepäck.
Kinder werden im Zusatzbett des Elternzimmers untergebracht.
Flugplan/Flugzeugtyp
Flugplan sowie Flugzeugtyp können variieren. Den definitiven
Flugplan erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
Preisänderungen
Diese bleiben vorbehalten bei:
- Anstieg von Beförderungs- / Treibstoffkosten
- Erhöhung von Abgaben und Gebühren
- Änderung der Wechselkurse
- staatlich verfügten Preiserhöhungen
In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Preise vor Reisebeginn
anzupassen. Wenn die Preiserhöhung 15% des ausgeschriebenen
und von Unison Travel GmbH
bestätigten Preis übersteigt, ist das Recht eingeräumt,
innert 5 Tagen nach Erhalt der Information vom Vertrag zurückzutreten.
Die Rechte gemäss Art. 10 des Reisegesetzes sind gewahrt.
Versicherungen
Der Reisepreis schliesst keine Versicherungskosten ein. Wir empfehlen
den Abschluss einer Annullationskosten / Reisegepäck- und Extrarückreiseversicherung.
Ihr Unison Travel GmbH
informieren Sie gern.
Pass- / Zoll- / Devisenbestimmungen
Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst
verantwortlich, Unison Travel GmbH
haftet nicht bei Zuwiderhandlung; diese wird als Annullation durch
den Kunden behandelt.
Haftung
Wir haften gemäss Pauschalreisegesetz Art. 14-16.
Vorbehalten bleiben die in internationalen Abkommen vorgesehenen
Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des
Vertrages, insbesondere bei internationalen Transporten. Wir haften
nicht,wenn Nichterfüllung oder nicht gehörige Vertragserfüllung
zurückzuführen sind auf Versäumnisse des Kunden,
unvorhersehbare und unabwendbare Versäumnisse Dritter, die
an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind,
höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches der Veranstalter,
Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden kann. Für andere Schäden
als Personenschäden haften wir höchstens bis zum 2-fachen
des Reisepreises. Für unsere Verpflichtungen, die wir nicht
als Veranstalter von Pauschalreisen eingehen, haften wir nur bis
zum einfachen Betrag des Reisepreises und nur für direkte Schäden,
die wir selbst grob fahrlässig oder absichtlich verursacht
haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen; insbesondere jede
Haftung für Vertragsverletzungen unserer Geschäftspartner
(Hotel, Transportunternehmen etc.). Sollte der Kunde während
der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so hat er dies unverzüglich
dem Leistungsträger oder unserem Vertreter zu melden. Dies
ist notwendige Voraussetzung für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
Reiseleiter und lokale Vertreter nehmen Reklamationen entgegen,
ohne die Berechtigung irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Ersatzbegehren müssen begründet spätestens 4 Wochen
nach der vereinbarten Beendigung der Reise schriftlich bei Unison Travel GmbH vorliegen, ansonsten erlischt
jeder Schadensersatzanspruch.
a) Programmänderungen
Unison Travel GmbH behält sich
vor, Programme bzw. einzeln vereinbarte Leistungen (Unterkunft,
Transport, Ausflüge etc.) zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände dazu zwingen. Wir geben dies möglichst frühzeitig
bekannt. Handelt es sich dabei um eine vor Reisebeginn notwendig
gewordene erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes,
so kann der Kunde gemäss Art. 10 des Pauschalreisegesetzes
vom Vertrag zurücktreten.
b) Annullation durch Unison Travel GmbH
Annullieren wir eine Reise aus einem nicht vom Kunden zu vertretenden
Umstand, so ist Pauschalreisegesetz Art. 10 + 11 gewährt. Kein
Schadenersatzanspruch besteht, wenn die Annullation infolge ungenügender
Mindestteilnehmerzahl erfolgt; unsere diesbezügliche Mitteilung
erfolgt bis spätestens 14 Tage vor der geplanten Abreise. Ebenfalls
kein Schadensersatzanspruch besteht, wenn die Annullation auf höhere
Gewalt zurückzuführen ist. In beiden Fällen erstatten
wir dem Kunden unter Ausschluss von weitergehenden Ansprüchen
den bereits bezahlten Betrag zurück. Unison Travel GmbH ist bemüht, ein gleichwertiges Ersatzprogramm
zu offerieren.
Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht. Ausschließlicher
Gerichtsstand aus dem Reisevertrag ist Kloten.
Wir haben jedoch das Recht, den Kunden auch an seinem Wohn- / Geschäftssitz
einzuklagen.
Januar 2008
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